In dem neuen für 2005 geplanten Telemediengesetz sollen beide Formen Vereinheitlicht geregelt werden.
Telemedien ist ein Oberbegriff für Tele- und Mediendienste. Die beiden oft nur schwer abgrenzbaren Formen von informations- und Kommunikationsdiensten sind bisher im Teledienstegesetz und im Mediendienste-Staatsver geregelt. Grund dafür ist die unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Dienste die vorrangig in
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