Der Staatsver (kurz Mediendienste-Staatsver, MDStV) ist ein Staatsver zwischen den Deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schafft. Er stellt damit das Äquivalent zum Rundfunkstaatsver für die Mediendienste dar.
Er ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Gesetz über Teledienste und regelt unter anderem Inhalt des impressums bei geschäftsmäßigen Mediendiensten.
Der Mediendienste-Staatsver ersetzt werden.
- Mediendienstestaatsver in der aktuellen Fassung (in Kraft ge
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