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Siehe auch: Verbraucher (deutsches Recht)
Siehe auch: Portal:Umweltschutz
In Ökosystemen unterscheidet man die Konsumenten in
In der Ökologie bezeichnet man hetero Organismen als Konsumenten (Verbraucher). Dies sind tierische Lebewesen, die nicht in der Lage sind, wie die auto Produzenten ihre Nahrung aus Energie und mineralischen Stoffen zu gewinnen. Sie konsumieren daher die Biomasse der Organismen anderer Trophieniveaus (Nahrungsebenen).
Ein Konsument (von lat. consumere: verbrauchen) ist ein Verbraucher. Der Begriff wird sowohl im rechtlichen und volkswirtschaftlichen, als auch im ökologischen Kontext verwandt.
In dem Modell der Nahrungskette stehen die Konsumenten über den Produzenten. Sie existieren parallel zu den Des. In einem Ökosystem wird die Anzahl der Konsumenten durch die der Produzenten und deren Produktion limitiert.
Im rechtlichen Sinn bezeichnet man als Konsumenten denjenigen, der mit einem Unternehmer Geschäfte schließt ohne jedoch selbst Unternehmer zu sein und der aufgrund seiner typischerweise gegebenen wirtschaftlichen Unterlegenheit gesetzlich besonders geschützt wird (§ 13 BGB). Diesem Schutz 1979 (KSchG) Rechnung.
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