Als Europäische Fernsehrichtlinie wird die EU-Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit bezeichnet.
Sie hat das Ziel, durch die Schaffung eines harmonisierten rechtlichen Rahmens Hindernisse für die Herstellung und Verbreitung von Fernsehprogrammen zu beseitigen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und auch den freien informationsfluss und Meinungsaustausch in der Gemeinschaft zu sichern.
- Richtlinie 89/552/EWG (PDF)
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